ARTENSCHUTZ
Artenschutzmaßnahmen, wie Kartierungen auf vorkommende geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, dienen der Vermeidung von Gefährdungen sowie Verbotstatbeständen.
Im Zuge verschiedener Baumaßnahmen haben wir Untersuchungen auf das Vorkommen von Feldhamster, Biber und Fischotter, brütenden Vogelarten sowie Amphibien und Reptilien vorgenommen.
Zum Schutz des Bibers (Castor fiber) und Fischotters (Lutra lutra) werden die Arbeiten auf die Tagzeit begrenzt und die Baugruben zur Nacht hin verschlossen, mit einer Ausstieghilfe versehen bzw. mit einem Böschungswinkel von 40 ° errichtet.
In Vorbereitung zu einem geplanten Baubeginn wurden zwei Winterbaueingänge des Feldhamsters (Cricetus cricetus), nach einer rasterartigen Begehung, festgestellt. Diese befanden sich in ausreichender Entfernung zum geplanten Bauvorhaben, daher konnte das Bauvorhaben ohne weitere Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Um Beeinträchtigungen planungsrelevanter Vogelarten zu vermeiden, kann bei Vorhandensein von Ausweichhabitaten im Vorfeld eine Vergrämung auf dem Baufeld erfolgen, durch beispielsweise die Anlage einer Schwarzbrache oder das Anbringen von Flatterbändern.
Bei Vorkommen von Reptilien und Amphibien im Bereich des Baufeldes, wird beim Bau im Aktivitätszeitraum der Tiere die Stellung eines Schutzzauns notwendig, sowie gegebenenfalls das Absuchen des eingezäunten Baufeldes und Absammeln von Individuen, die Errichtung von Zwischenhälterungen sowie Ersatzhabitaten und die Umsiedlung der Tiere.
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